Jugendarbeit in Zeiten von Corona
Die Corona-Pandemie ist für uns alle eine große Herausforderung. Vor allem Kinder und Jugendliche mussten in den letzten Monaten in vielen Bereichen zurückstecken und ihren Alltag komplett anders gestalten als noch zu Beginn des Jahres. Auch die Kinder- und Jugendarbeit des Amtes war unmittelbar vom Lockdown im März betroffen. Die Jugendclubs mussten schließen, soziale Kontakte außerhalb der eigenen Familie waren nur noch sehr eingeschränkt möglich.
Die geplante Tagesfahrt im Juni in den Heidepark musste ausfallen, genauso wie das Schnupperferienlager in Alt Jabel in den Osterferien und das Jugendsommerferienlager in der Jugendherberge Scharbeutz im Juni.
Seit Mitte Mai kam es zu ersten Lockerungen. Gemäß der Ersten „Verordnung zur Durchführung von Angeboten und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/ Übertragung von SARS-CoV-2“ konnten die Jugendclubs ab 11. Mai wieder öffnen, unter der Bedingung, dass die Räumlichkeiten nach Art, Größe und Ausstattung so gestaltet sind, dass Hygiene- und Schutzmaßnahmen sichergestellt werden konnten. Es war eine Mindestraumgröße der Jugendclubs von 78 qm gefordert, damit das Abstandsgebot untereinander von 1,5 Metern zu allen Seiten fortdauernd eingehalten werden kann. Maximal zehn Kinder oder Jugendliche durften gleichzeitig die Jugendclubs besuchen. Es sollten vorrangig vorhandene Flächen im Außenbereich genutzt werden. Die anwesenden Personen mussten in einer Anwesenheitsliste erfasst werden. Es galten strenge Regelungen für die Benutzung von pädagogische Sachmitteln, Spielsachen und Sportgeräten. Diese sollten nach Möglichkeit nicht genutzt werden und wenn doch, im Anschluss intensiv gereinigt und desinfiziert werden. Dieses ließ sich in der Praxis sehr schwer bzw. nicht umsetzen. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bestand für Kinder/Jugendliche und BetreuerInnen nicht.
Anfang Juni traten mit der Zweiten Verordnung weitere Lockerungen in Kraft. Es durften wieder mehr als zehn Kinder und Jugendliche gleichzeitig den Jugendclub besuchen. Angebote konnten nun unabhängig von einer maximalen Personenanzahl durchgeführt werden, wenn die Größe der Räumlichkeiten abhängig von der Personenzahl einen Mindestabstand der Personen untereinander von 1,5 Metern ermöglichte. Die Vorgabe einer Mindestraumgröße von 78 qm entfiel. In der neuen Empfehlung zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen wurde gestrichen, dass auf pädagogische Sachmittel, Spielsachen und Sportgeräte zu verzichten ist. Es durfte wieder fast alles im Jugendclub genutzt werden.
In der Fassung der Dritten Verordnung zur Änderung der Corona-JugVO M-V vom 16. Juni 2020 wurde geregelt, dass von der grundsätzlichen Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern in der Jugendarbeit abgesehen werden kann, wenn sonst die pädagogische Zielrichtung des Angebotes oder der Maßnahme gefährdet wird. Die Unterschreitung des Mindestabstandes sollte auf ein notwendiges Maß begrenzt werden. Durch den Anbieter der Angebote und Maßnahmen war darüber hinaus sicherzustellen, dass die gestiegenen Hygieneanforderungen beachtet und wirksame Schutzmaßnahmen für alle Anwesenden umgesetzt werden. Soweit Angebote und Maßnahmen in Einrichtungen vorgehalten werden, sollen vorhandene Flächen im Außenbereich weiterhin vorrangig genutzt werden.
Außer dem Schülerclub in Rastow und dem Jugendclub in Lübesse haben alle Clubs wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Neben den oben genannten Lockerungen wurden auch Erleichterungen für die Durchführung von Angeboten und Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung beschlossen.
Wir waren glücklich und erleichtert, dass die Fallzahlen in unserer Region so niedrig sind und damit diese weiteren Lockerungen möglich wurden. Daher konnten wir am 16. Juli eine Tagesfahrt nach Rostock in den Zoo und nach Warnemünde an den Strand unternehmen und unser traditionelles Kindersommerferienlager in der fünften Sommerferienwoche stattfinden lassen.
Wenn die Situation so entspannt in unserem Landkreis bleibt, werden wir immer mehr zum Alltag zurückkehren können.
Geplante Fahrten in 2020
Am 19. September wollen wir nach Schwerin fahren und dort einen Kinonachmittag im Mega Movies erleben. Das zu den Osterferien ausgefallene Schnupperferienlager wollen wir in den Herbstferien vom 5. Oktober bis 7. Oktober nachholen. Es ist gedacht für alle Kinder, die noch nie in einem Ferienlager waren und die Faszination eines solchen in kompakter Form kennenlernen möchten.
Am 8. Oktober besuchen wir den Elefantenhof in Platschow, am 14. November das Wonnemar in Wismar und am 12. Dezember geht es mit dem Zug nach Berlin, um verschiedene Weihnachtsmärkte zu erleben.
Anmeldungen für alle Reisen sind schon jetzt in den örtlichen Jugendclubs und beim Amtsjugendpfleger unter 0 38 74-42 69 12 bzw. m.doerrwandt@ amt-ludwigslust-land.de möglich. Dort gibt es auch detaillierte Informationen zu den einzelnen Reisen.