Alarm, Alarm – Es brennt! ... und keiner kommt?
Mittlerweile haben zur Erarbeitung der Brandschutzbedarfsplanung in den Gemeinden des Amtsbereiches die ersten Beratungen stattgefunden. Das durch das Amt Ludwigslust-Land beauftragte Büro des Herrn Werner, Vertreter der amtsangehörigen Gemeinden, des Amtes und natürlich der Freiwilligen Feuerwehren haben vor Ort den jeweiligen Sachstand erörtert.
In den ersten Beratungen zeigte sich bereits verschiedentlich Handlungsbedarf, ob personell, technisch oder organisatorisch. Es ist allgemein bekannt, dass über die Arbeitswoche gesehen mancherorts die Einsatzbereitschaft zwischen 06:00 und 19:00 Uhr nur eingeschränkt abgesichert werden kann. In der Regel ist dies dem Umstand geschuldet, dass viele Kameraden und Kameradinnen ihren Beruf nicht am Wohnort ausüben und selbst, wenn, dann hat man auch auswärts Termine wahrzunehmen. Hinzu kommt, dass auch die ärztliche Versorgung und Einkaufsmöglichkeiten sowie die Kita oder Schule nicht am dörflichen Wohnort zu finden sind. Die vom Land Mecklenburg-Vorpommern sinnvollerweise angestrebten Ziele der Einsatz- bzw. Rettungszeiten sind in der Fläche kaum einzuhalten. Dies gilt z. B. auch unter dem Gesichtspunkt der auf vielen Dörfern üblichen und aus DDR-Zeit stammenden dreigeschossigen Wohnblöcke. Die (Steck-) Leitern der örtlichen Freiwilligen Feuerwehren erreichen das oberste Geschoss nicht.
Im Rahmen der Rettungs- bzw. Löscheinsätze wird daher der Einsatz von Drehleiterfahrzeugen notwendig, die sich z. B. in Ludwigslust, Hagenow und Schwerin befinden. Allein die Fahrzeit übersteigt i. d. R. die Chance, bei Eintreffen am Einsatzort noch Leben im obersten Geschoss retten zu können. Bundes- und Landesgesetzgebung haben im Rahmen des Baugesetzbuch bzw. der Landesbauordnung bisher keine Regelungen zu Alt-Wohngebäuden bzw. Bestandswohngebäuden getroffen, dass (abgesehen der Installation von Rauchmeldern) z. B. Rettungsleitern oder Sprinkleranlagen nachzurüsten sind. Im Gegensatz dazu hat man sich in den letzten 25 Jahren recht intensiv mit Energieeinsparung und Wärmeschutz befasst und dies in die Bauregularien einfließen lassen.
Für eine Sensibilisierung der gesamten Bevölkerung zum Thema Brandschutz sorgten in unserem Landkreis in den zurückliegenden Wochen und Monaten insbesondere die Großschadensereignisse (Waldbrände) bei Groß Laasch und Lübtheen. Mehrere hundert, insbesondere ehrenamtliche Einsatzkräfte, waren vor Ort, um die Schäden einzugrenzen, Menschen und Eigentum zu schützen und die Feuer zu löschen. Allen gebührt Dank und Anerkennung für den persönlichen Einsatz!
Der Katastrophenfall wurde durch den Landkreis beim Einsatz Groß Laasch nicht ausgerufen, da man die Situation im Griff hatte. Aber insbesondere die eingesetzten Löschpanzer und der Hubschrauber kosten … Die Gemeinde Groß Laasch hat dem Landkreis eine Vollmacht zur Regulierung der Kosten erteilt, denn das Landesbrandschutzgesetz sieht derzeit die Kommunen zur Kostentragung in der Pflicht. Der Landkreis und das Innenministerium haben eine Kostenbeteiligung bisher lediglich über die Medien zugesichert.
Unabhängig davon wird die derzeitige Regelung im Landesbrandschutzgesetz zur Kostentragung bei derartigen Brandereignissen als kommunalunfreundlich gesehen. Denn die Kommune kann z. B. die Landes- oder Bundesforst nicht beauflagen, in deren Waldbereichen Brandschutzvorsorge, beispielsweise in Form von Löschbrunnen, zu treffen.
Es erscheint auch überlegenswert, ob das Land Mecklenburg-Vorpommern zentral selbst Löschpanzer vorhält und die Bundesrepublik Löschflugzeuge.
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